
Fragen und Antworten
Die meist gestellten Fragen und unsere Antworten dazu (FAQ).
Vieles ist vor einem Eintritt in ein Wohn- und Pflegeheim unklar. Zukünftige Bewohnende und Angehörige möchten Informationen, haben spezifische Anforderungen und individuelle Ausgangslagen. Mit den nachstehenden aufklappbaren Zeilen geben wir Ihnen bereits vieles bekannt, so dass ggf. schon einige Punkte Klarheit verschaffen und Sie Antworten erhalten.
Das Wohnheim der Stiftung Mühlehalde liegt im Stadtteil Hirslanden, ist flankiert von Wald und auf einer Geländeterrasse gebaut, welche einen Blick in die Berge und bis über die ganze Stadt Zürich ermöglicht. Die sonnige und ruhige Lage, zwischen Klusplatz und unterhalb des Stadtquartiers Witikon, ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Hauptbahnhof Zürich in 13 Minuten Fahrzeit (Bus 31 bis Haltestelle "Kapfstrasse" oder "Schlyfi") gut zu erreichen.
Die genaue Lage, mit allen Informationen zur Anreise, eine Lageskizze und Kartenmaterial haben wir für Sie im Impressum bereitgestellt.
Nein. Die Stiftung Mühlehalde nimmt aufgrund des Stiftungszwecks sehbehinderte und blinde Menschen auf. Selbstverständlich steht das Wohn- und Pflegezentrum auch sehenden Menschen offen, welche das spezifische Angebot nutzen möchten oder das Gesamtpaket der dargebotenen Dienstleistungen für Sie passend ist.
Bei jedem Aufnahmegesuch wird individuell geprüft über welche vorhandene fachliche und personelle Kompetenzen wir verfügen, ob die infrastrukturellen Möglichkeiten des Hauses für die Anfragestellerin / den Anfragesteller passend ist und ob seitens der Interessentin / des Interessenten spezifische pflegerische Notwendigkeiten gegeben sind.
Uns ist es wichtig, dass die Voraussetzungen für beide Seiten bekannt sind und wir so prüfen können, ob wir für Sie das richtige Wohn- und Pflegezentrum sind.
Ja, einer Besichtigung des Hauses, selbstverständlich auch von freien Zimmern, der Umgebung und der allgemeinen Räume wie Speisesaal, Kafi Mühli, Atelier, Physioraum, dem Ausblick von der Dachterrasse und noch vielem Mehr, steht nichts im Wege. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Besichtigungstermin bei uns.
Mehrmals im Jahr führen wir auch öffentliche Besichtigungstage durch, an welchen wir Führungen anbieten und bei Kaffee und Kuchen auch Rede und Antwort stehen können. Bitte informieren Sie sich hierfür im Bereich Veranstaltungen oder achten Sie auf unsere Inserate z.B. im Quartieranzeiger Witikon.
Wir bieten für Interessenten persönliche und unverbindliche Führungen an.
Bei einem Besuch bei uns können Sie sich und auch Ihre nahen Angehörigen einen Überblick der Lage, der Infrastruktur, der freien Zimmer, der Angebote und natürlich auch zur der Umgebung verschaffen. Wir lernen uns dabei auch etwas kennen, hören Ihren zu und erläutern Ihnen gerne was wir Ihnen alles anbieten können. Nach dem Rundgang nehmen wir uns gerne Zeit für ein Gespräch, in welchen auch finanzielle Punkte thematisiert werden und wir auf Ihre Fragen eingehen können.
Für individuelle Besichtigungen ist eine Terminabsprache notwendig, für welche Sie uns einfach kontaktieren können. Wir freuen uns auf Sie.
Ja, wir bieten ein kostenfreies 3-Tage-Probewohnen an.
Melden Sie uns bitte Ihr Interesse telefonisch oder per E-Mail über das Probewohnen-Formular an.
Bitte beachten Sie, dass ein Probewohnen nur möglich ist, sofern wir noch über freie Zimmer verfügen.
Am einfachsten ist, Sie füllen das Anfrageformular für einen Eintritt aus, legen uns eine Kopie Ihrer Krankenkassenkarte bei und übermitteln uns diese Unterlagen per E-Mail. Im Rahmen einer seriösen Abklärung benötigen wir auch einen aktuellen medizinischen Bericht und eine aktuelle Medikationsliste, welche es uns ermöglicht die Anfrage gewissenhaft zu prüfen. Falls Ihrerseits bereits Pflegeberichte von der Spitex vorliegen, wären für uns diese Unterlagen hilfreich.
Kontaktieren Sie uns einfach, wir unterstützen und beraten Sie gerne, so dass ein Eintritt für Sie möglichst elegant abläuft.
Wir können Ihnen erläutern, welche Abklärungen getroffen und was Ihrerseits an Unterlagen für einen Eintritt erbracht werden müssen. Auch besteht die Möglichkeit, dass Sie uns eine Kontakt- und Vertrauensperson angeben können, welche wir beraten können, so dass diese Person Sie beim Eintrittsprozess unterstützen kann.
Sollten Sie keine Unterstützung von nahen Verwandten oder erwachsene Nachkommen haben, können Sie sich bei der Sozialdienststelle Ihrer Gemeinde melden und für Unterstützung anfragen. Ebenso bieten Organisationen wie Pro Senectute Schweiz oder das Schweizerische Rote Kreuz Unterstützung an, u.a. auch bei Abklärungen zu Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung.
Kontaktieren Sie uns einfach, wir finden den passenden Weg für Sie.
Willkommen sind grundsätzlich alle Personen in der Stiftung Mühlehalde.
Bei Personen, welche Ihren Wohnsitz ausserhalb des Kanons Zürich haben, müssen jedoch zusätzliche Abklärungen bei der Wohngemeinde und der Krankenkasse getätigt werden. Aufgrund der Gegebenheit, dass die Kostenübernahmen durch die Wohngemeinden und Krankenkassen in der Schweiz je nach Kanton unterschiedlich geregelt sind, muss im Vorfeld eines Eintritts geprüft werden, welche Anteile der Pflegekosten durch die Wohngemeinde und die Krankenkasse übernommen wird.
Falls zwischen den Kosten der Stiftung Mühlehalde und der Wohngemeinde bzw., der Krankenkasse eine finanzielle Differenz erkannt wird, muss hierfür eine Lösung gefunden werden (z.B. eine schriftliche Bestätigung, dass die Gemeinde und die Krankenkasse allfällige höhere Beiträge übernimmt).
Im Wohnheim der Stiftung Mühlehalde gibt es nur Einzelzimmer.
Alle Zimmer verfügen über ein eigenes Bad, WC, Dusche und einen Einbauschrank mit Hoteltresor.
Die Aussicht der Zimmer unterscheiden sich je nach der Lage im Gebäude und sind mit oder ohne Balkon.
Alle Zimmerpreise sind einheitlich.
Sehen Sie sich die Impressionen unserer Zimmer an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Die Grundausstattung der Zimmer beinhaltet ein Pflegebett mit Bettinhalt, ein Nachttisch, ein Einbauschrank mit Hoteltresor und auf Wunsch kann ein kleiner Kühlschrank zur Verfügung gestellt werden.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin oder werfen Sie einen Blick über die Impressionen in unsere Zimmer.
Ja, die Zimmereinrichtung kann individuell mit persönlichen Möbeln, Objekten und Bildern eingerichtet werden.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Zugang für die Pflege und Betreuung und die Reinigung jederzeit gewährleistet sein muss, sowie auch alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen (z.B. elektrische Verkabelung).
Ja. Wir bieten Zimmer zur Akut- und Überganspflege (AÜP) oder auch Gästezimmer an. Fragen Sie einfach bei uns an und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit.
Nach Absprache ist die Mitnahme vom lieb gewordenen Haustier möglich. Bitte teilen Sie uns mit, von welcher Gattung das Haustier ist, ob es stubenrein, ruhig und trainiert ist und nicht zu Letzt, ob Sie als Bewohnerin oder Bewohner noch in der Lage sind, selbständig und vollumfänglich für eine artgerechte Haltung des Tieres zu sorgen.
Die täglichen Fixkosten setzten sich aus drei Positionen zusammen:
- Die Pensionstaxe, welche mit einem Zimmerpreis in einem Hotel zu verstehen ist.
- Der Betreuungspauschale, welche sämtliche nicht KVG-pflichtigen Leistungen umfasst.
- Dem Eigenanteil der Pflegeeinstufung, welche die KVG-pflichtigen Pflege- und Nebenleistungen beinhaltet.
Alle diese Kosten haben wir in dieser Webpräsenz im Bereich Konditionen übersichtlich aufgelistet.
Eine detaillierte Ausstellung der enthaltenen Leistungen finde Sie in unserer aktuellen Taxordnung.
Hilfreich sind darin die Abschnitte:
- 4.1 In der Pensionstaxe enthaltene Leistungen
- 4.2 Nicht enthaltende Leistungen
- 15.4 Besondere Leistungen
Ja. Bei einem Eintritt zum Daueraufenthalt ist eine Sicherheitshinterlegung zu leisten.
Nein, als Gast, beim Probewohnen oder im Rahmen eines (AÜP) Akut- und Übergangspflege-Aufenthaltes, ist keine Sicherheitshinterlegung notwendig.
Über die Höhe der Sicherheitshinterlegung informieren Sie sich bitte unter Konditionen.
Sollten die Einkünfte aus AHV, Pensionskasse, Renten und Eigenkapitel für die anfallenden Kosten nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Für alle Informationen zu den Voraussetzungen und die Vorgehensweise für eine Beantragung von Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung, verweisen wir Sie gerne auf die Internetpräsenz der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).