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Nachhaltig Gutes tun mit einem Legat oder einer Erbschaft

Es würde uns freuen, wenn Sie neben Ihren bevorzugten Erben auch die Stiftung Mühlehalde mit einem Vermächtnis berücksichtigen würden. Jeder Beitrag sichert die Zukunft unserer Stiftungsarbeit für blinde und sehbehinderte Menschen.

Schenken Sie Zukunft

Mit ihrem spezialisierten Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Stiftung Mühlehalde auch in Zukunft eine für die betroffenen Personen und ihre Angehörigen wichtige Institution. Mit dem Anstieg der Lebenserwartung und den immer häufiger werdenden Fällen von Sehbehinderung im Alter wird ihr Einsatz sogar noch wichtiger. Mit einer Erbschaft oder einem Legat bauen Sie an der Zukunft der Stiftung Mühlehalde mit!


Steuerbefreiung

Die Stiftung Mühlehalde ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. So ist sichergestellt, dass Ihr Beitrag vollumfänglich blinden und sehbehinderten Menschen zukommt.


Willensvollstreckerin

Die Stiftung Mühlehalde agiert auch als Willensvollstreckerin. Sollten Sie auf der Suche nach einer Institution sein, welche sich Ihren spezifischen Anliegen annimmt, sprechen Sie uns dafür an. Wir beraten Sie gerne.


Beratung

Sie können sich für eine Beratung gerne an uns wenden. Wir werden diese Anfrage selbstverständlich vertraulich behandeln.

Robert Lienert

Leitung Finanzen & Administration

Telefon +41 44 421 11 73

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