
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Kleingedruckte regelt die Bereiche, welche umfassend zu allen Verträgen, Richtlinien und Reglementen, sowie der Zusammenarbeit mit Kunden und Dritten, sowie dem Datenschutz gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stiftung Mühlehalde
Diese Bestimmungen regeln die Vertrags-, Dienstleistungs- und Geschäftsbeziehung zwischen einer Privatperson, einer bevollmächtigten Person bzw. Behörde (z.B. Beistand) oder einer Firma (nachfolgend Auftraggeber / Kunde genannt), die Dienstleistungen, Mietsachen und / oder Produkte zur Pflege, Betreuung, Unterstützung, Herstellung, Ausführung, Lieferung oder Versand, bei der Stiftung Mühlehalde in Auftrag gibt. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten. In der vorliegenden AGB ist aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Den jeweils neusten und somit gültigen Stand entnehmen Sie unserer Internetseite unter muehlehalde.ch > wir > agb oder falls angeboten, in den jeweiligen Sprachversionen unserer Webpräsenz. Falls die allgemeinen Geschäftsbedingungen in verschiedenen Sprachen veröffentlicht sind und im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend. Der Auftraggeber stimmt mit der Auftragserteilung diesen Bedingungen vorbehaltlos zu, verfügt über eine Vollmacht als Bezugsperson, waltet als Beistand, bestätigt über eine Zeichnungsberechtigung „Einzelunterschrift“ zu verfügen, als voll zeichnungsberechtigte Person seines Unternehmens zu handeln, volljährig zu sein oder mit dem Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters zu bestellen. Unsere Bedingungen gehen anderslautenden Konditionen, die sich auf den Schriftstücken des Bestellers befinden, vor.
Umfang
In diesen AGB miteingeschlossene Dokumente sind:
- Pensionsvertrag, in welchem der Status für den Gast-, AÜP- und Daueraufenthalt geregelt ist
- Taxordnung
- Hausordnung
- Datenschutzkonzept
Die in den Dokumenten erwähnten Anhänge gelten als integraler Bestandteil der Vereinbarungen.
Grundsätze der Vertraulichkeit
Für die Wahrung der Vertraulichkeit und die Verschwiegenheit des Auftragnehmers gilt die von der die Stiftung Mühlehalde gestellte Vereinbarung zum Datenschutz. Die Stiftung Mühlehalde und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung so lange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich die Stiftung Mühlehalde an die anwendbaren rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. Die Stiftung Mühlehalde speichert nur Daten, welche zur Erbringung der Dienstleistung und zur Rechnungsstellung benötigt werden. Mit dem Übermitteln von personenbezogenen Daten, gestattet ein Auftraggeber der die Stiftung Mühlehalde, diese Angaben zur Erbringungen von Pflege, Betreuungs-, Verpflegungs- und Unterbringungsleistungen, der Angebote, dem Transport, Versand oder der Lieferung zu nutzen. Die Stiftung Mühlehalde verkauft keine Adressen und handelt auch nicht damit. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmässig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenstände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören oder mitzulesen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf - insbesondere, wenn er nicht die verschlüsselten Zugangs- und Nutzungsvarianten der Datendienste, die Stiftung Mühlehalde ihren Auftraggebern alternativ zu den unverschlüsselten Standardprotokollen zur Nutzung anbietet, verwendet. Die Stiftung Mühlehalde stellt für alle angebotenen Übertragungsverfahren eine verschlüsselte Alternative auf der Basis global / international anerkannter Standards wie x509, Secure Socket Layer (SSL / TLS) und Schlüssel basierend auf Verschlüsselungsalgorythmen mit Schlüssellängen, die nach aktuellem Kenntnisstand als real nicht brechbar gelten – kostenfrei zur Verfügung, deren Einsatz allein der Entscheidung des Auftraggebers obliegt. Die server- und anbieterseitig verwendeten Schlüssel und Zertifikate werden von der die Stiftung Mühlehalde über die eigene PKI-Police generiert und eingesetzt. Es kommen teils auch Zertifikate aus global anerkannten PKIs von Drittanbietern zum Einsatz. Hier gelten jeweils die PKI-Policen der jeweiligen Certification Authory (CA) bzw. des Zertifikat an die Stiftung Mühlehalde ausgebenden TrustCenters. Die Policen sind gem. Standardisierung von x509 Zertifikaten über die am Zertifikat gesichert hinterlegten Begleitinformationen erreichbar und abrufbar.
Offertgültigkeit
Bitte beachten Sie das Gültigkeitsdatum in der Offerte. Für Aufträge, die nach Ablauf der Offertgültigkeit bei uns eintreffen, behalten wir uns vor ein neues Angebot zu unterbreiten, welches den aktuellen Konditionen entspricht. Zudem bleibt vorbehalten, dass Angebote nicht mehr oder nur noch zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen oder gar nicht mehr verfügbar sind bzw., erbracht oder verkauft werden können. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. Ein Vertrag über das Angebot kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Stiftung Mühlehalde zustande.
Bestellung
Für eine bei der die Stiftung Mühlehalde platzierten Bestellung/Auftrag (mündlich, schriftlich, E-Mail, Webseite, etc.) wird per E-Mail und/oder in Form einer Auftragsbestätigung angenommen. In der Auftragsbestätigung wird die Bestellung abgebildet und ergänzend dazu noch die notwendigen Ergänzungsprodukte, -dienstleistungen, -services und Versand- bzw. Transportkosten aufgeführt, welche zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. deren Abhängigkeiten bis dato noch nicht bekannt waren oder kundenseitig berücksichtigt wurden.
Auftragsbestätigung
Nachdem wir von Ihnen den Auftrag erhalten haben (mündlich, schriftlich, per Mail oder über unsere Webseite), bestätigen wir Ihnen dies mittels einer Auftragsbestätigung und senden Ihnen ggf. eine Anzahlungs- oder Totalrechnung zu. Die Höhe der Anzahlung wird allein von der die Stiftung Mühlehalde definiert. Wir führen den Auftrag gerne aus, sobald wir die An- oder Totalzahlung zu unseren Gunsten verbuchen konnten. Es erfolgt keine Bestellungsannahme ohne gültige Telefonnummer bzw. Adresse. Aufträge, bei denen eine nicht plausible Rechnungsadresse, ein Postfach als Liefer- oder Empfängeradresse angegeben wird oder berechtigte Zweifel über die Bonität des Auftraggebers bestehen, werden abgelehnt. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Stiftung Mühlehalde ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen unserer Mitarbeitenden, die über den Inhalt des Vertrages / der Auftragsbestätigung hinausgehen oder dies die Konditionen zu unserem Nachteil ändert, sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Verfügbarkeit / Lagerhaltung / Versicherung
Unser Angebot und Sortiment unterliegt einem stetigen Wechsel. Kurzfristige Angebots- und Sortimentsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, weshalb eine lückenlose und ständige Verfügbarkeit unseres Angebotes explizit nicht garantiert werden kann. Bei längerfristigen Lieferabkommen bis zu 90 Tagen, ist die Stiftung Mühlehalde verpflichtet genügend Material an Lager zu haben, um der Kundschaft die bestellte Qualität und Ausführung zu gewährleisten. Bei Abkommen, welche über 90 Tage dauern und kundenseitig auf die derzeitige Ausführung bestanden wird, beschafft die Stiftung Mühlehalde das komplette Material für das ganze Auftragsvolumen bzw. für die ganze Auftragsdauer, stellt dieses dem Kunden unmittelbar in Rechnung und verrechnet für die Zeit der Lagerhaltung entsprechende Einlagerungskosten. Für das kundenseitig vorfinanzierte Material, welches bei der Stiftung Mühlehalde eingelagert ist, bestätigt der Kunde eine entsprechende Versicherung (Zerstörung, Diebstahl, etc.) abgeschlossen zu haben. Alternativ kann der Kunde das Material auch bei sich einlagern und der Stiftung Mühlehalde mit benötigtem Material beliefern. Läuft ein Lieferabkommen aus und ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht alles vertraglich vereinbarte Material / die Produkte vom Kunden abgerufen (bestellt) worden, kann die Stiftung Mühlehalde das vereinbarte Umsatzvolumen in Rechnung stellen, das überzählige Material an den Kunden liefern (zu Lasten des Kunden), das Material weiterhin kostenpflichtig an Lager halten oder nach einer Frist von 12 Monaten vernichten, verkaufen oder für eigene/andere Zwecke weiterverwenden.
Annullierung des erteilten Auftrags / Ablehnung einer Bestellung / Liefertermin verschieben
(Beachten Sie die besonderen Fristen im Pensionsvertrag (Gast-, AÜP- und Daueraufenthalt)
Wird seitens des Auftraggebers ein uns bereits erteilter Auftrag annulliert, treten folgende Kosten auf: Bei einer Annullierung mindestens dreissig Kalendertage vor dem Abhol- bzw. Lieferdatum deckt der Anzahlungsbetrag unsere Aufwände. Vierzehn und weniger Kalendertage vor dem Abhol- bzw. Lieferdatum wird der ganze Auftragswert in Rechnung gestellt. Wird eine Sofort-Kaufen-Bestellung (z.B. über den Shop unserer Webseite) oder eine Bestellung gegen eine Vorinkasso-Rechnung, nach der Bestätigung durch die Stiftung Mühlehalde, kundenseitig annulliert (Rücktritt vom Kaufvertrag), verrechnet die Stiftung Mühlehalde eine Umtriebs- und Bearbeitungsgebühr von minimal Fr. 60.00 je Bestellung zzgl. die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Arbeiten / Aufwände (z.B. Grafikarbeiten, interne Besprechungen (Rohmaterial- und Produktionsplanung), Vorarbeiten in der Produktion und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendete Kunden-Beratungszeit). Die Stiftung Mühlehalde ist seinerseits berechtigt, einen erteilten und bestätigten Auftrag zu stornieren, sofern die Kundschaft nach der Bestätigung bis zum Fertigstellungsdatum laufend Anpassungen und Korrekturen einbringt, welche im verbleibenden Herstellungszeitraum ein normales Arbeiten verunmöglicht. In diesem Fall berechnet die Stiftung Mühlehalde ebenfalls die oben erwähnte Umtriebs- und Bearbeitungsgebühr, sowie die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Aufwände. Ist ein Auftrag erteilt und wird der Ausführungs-/Liefertermin nachträglich auf mehr als drei Monate später, auf unbestimmte Zeit oder zum zweiten Mal verschoben, annulliert die Stiftung Mühlehalde diesen Auftrag und verrechnet die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Aufwände, Vorkassenleistungen, eingekauften Materialbestände und aufgewendeten Arbeitsleistungen mit einer Marge oder den vollen Auftragswert gemäss der Offerte.
Verantwortung / Übergabe / Zustand
Bei der Übergabe der abgeholten oder gelieferten Waren geht die Verantwortung an die Person oder Firma über, die von die Stiftung Mühlehalde die Produkte übernommen hat. Dies kann auch eine Drittperson oder eine Drittfirma sein (z.B. Transportfirma, Kurier, Selbstabholer). Diese Person oder Firma bestätigt über ausreichendes Fachwissen zu verfügen, wie die Produkte handzuhaben, zu transportieren, wie sie zusammengebaut werden und / oder noch angeschlossen werden müssen. Die übernehmende Person / Firma bestätigt, dass alle Produkte von der Stiftung Mühlehalde in einwandfreiem Zustand, ohne jegliche Beschädigung übergeben wurden. Die Stiftung Mühlehalde lehnt jegliche Haftung für Mängel, die nach der Übergabe auftreten ab.
Lieferung / Versand / Abholung / Termin / Verpackung / Schäden
Bestellungen werden werktags zeitnahe oder termingebunden an die uns bekannt gegebene Rechnungs- oder optionale Lieferadresse, jedoch maximal an die Bordsteinkante oder Seilbahn-Talstation, verschickt bzw. geliefert. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Verschickt oder ausgeliefert wird, je nach Volumen, Dimension oder Gewicht per Post, per Kurier (z.B. UPS, FedEX, DPD, DHL), per Bahn, per Camion (Stückguttransport) oder anderen Vertragsunternehmen. Die Wahl der Versand- bzw. Transportart obliegt allein der Stiftung Mühlehalde. Braucht es für die Erfüllung des Auftrages ein besonderes Transportmittel (z.B. Hubschrauber, Kran), werden die dafür zu erwartenden Kosten vorgängig angefragt und gesondert offeriert oder nachträglich verrechnet. Einzelne Produkte können nach vorgehender Anfrage und Bestätigung durch die Stiftung Mühlehalde auch zu normalen Öffnungszeiten in 8032 Zürich abgeholt werden. Während des Bestellprozesses werden Ihnen die Abhol- oder Zustellmöglichkeiten, sowie deren Lieferfristen, Abholort und -zeit, sowie die daraus entstehenden Kosten angezeigt, offeriert oder mündlich erläutert. Bei den kommunizierten Lieferterminen unterscheiden wir zwischen a) „bei uns abgehend“ oder b) „garantierte Zustellung“. Ohne spezielle Vereinbarung wenden wir die A-Methode an und übergeben die Bestellung an die von uns beauftragte Drittfirma, welche die Bestellung dann nach deren Regellaufzeiten zustellt (z.B. A-Post = 1 – 2 Werktage). Die Produktverpackung, das Leergut, der Versandkarton, das Polstermaterial, das Porto, die Transportkosten und allfällige Versicherungs-, sowie Deklarations- oder Zollkosten fallen zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die beim Transport entstanden sind, wird jede Haftung abgelehnt. Bei Transporten, die durch Drittfirmen (z.B. Post, Kurier) erfolgen sind allfällige Schäden vom Empfänger direkt beim Zustelldienst anzuzeigen.
Versand- / Liefer- / Leergut- / Verpackungskosten
Wir unterscheiden zwischen:
- Selbstabholer
- Lieferung mittels Kurier im Inland (Schweiz / Liechtenstein)
- Versand / Spedition im Inland (Schweiz / Liechtenstein) mit/durch Dritte (Post, Stückgut-Transport)
- Leergut- / Verpackungskosten
Selbstabholer
Die Abholung nach Absprache (in 8032 Zürich) ist kostenfrei, bedingt jedoch eine Absprache mit uns (Ort, Datum & Zeit)
Lieferung mittels Kurier im Inland
Für Lieferungen mit einem von der Stiftung Mühlehalde beauftragten Kurierunternehmen werden Richtpreise gem. folgender Tabelle im Voraus berechnet. Die Ziel-Destination bezeichnet den Grossraum der von der Kundschaft definierten Erfüllungsadresse und wird alleine von der Stiftung Mühlehalde festgelegt. Sollten die effektiven Kosten im Nachgang höher als die verrechneten Richtpreise sein, behält sich die Stiftung Mühlehalde vor, die Preisdifferenz nachträglich zu verrechnen.
Versand / Spedition im Inland (Post / Stückgut-Transport)
Unseren Produkten sind Gewichte zugewiesen (inkl. Verpackung), woraus der Versandkostenanteil sich wie folgt berechnet:
- Minimaler Versandkostenanteil je Bestellung: Fr. 12.00 (bis 9.000 kg)
- Ab 9.001 kg, bis 30.000 kg, berechnen wir Fr. 2.00 je weitere 1.5 kg
Ab 30.001 kg liefern und verrechnen wir nur nach vorgängiger Absprache, jedoch immer nur bis Rampe, Bordsteinkante, Seilbahn-Talstation in der CH und LI.
Präsenz- / Regiezeit
Alle Aufwände, die durch die Stiftung Mühlehalde oder Drittfirmen, die von die Stiftung Mühlehalde damit beauftragt wurden, im Zusammenhang mit der Begleitung, Betreuung, Installation, Kontrolle, Reparatur oder Übergabe der Produkte erbracht werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich zu Fr. 120.00 / Std. verrechnet. Es sind dies namentlich die Lieferzeit, die Lieferdistanz in Kilometer, die Fahrzeugspesen, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die Aufbau-/Installationszeit vor Ort, die Präsenzzeit vor Ort, die Regiezeit, die Wartezeit bis der Zutritt gewährt wurde bzw. die Services erbracht und die Produkte übergeben werden können oder das Leergut ausgehändigt wird, die Abbauzeit, die Zeit für die Rückholung von Leergut und Depotwaren und alle damit verbundenen Spesen (Zoll, Billett, etc.).
Werkvertrag (OR 363 ff) / Eigentumsvorbehalt
Sämtliche bei uns bestellten Produkte sind Waren, welche speziell für den Besteller hergestellt werden und unterliegen den gesetzlichen Grundlagen des Werkvertrages (OR 363 ff). Auf Produkte, die wir hergestellt, geliefert bzw. übergeben haben (auch bei einem Weiterverkauf an Dritte) besteht unser Eigentumsvorbehalt bis zum Begleichen der offenen Rechnungen. Sollten wir Hinweise auf Bonitätsschwierigkeiten haben oder der Besteller die Produkte nicht innerhalb der Zahlungsfristen begleicht, behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen, auf regelmässige Abschlagzahlungen zu bestehen, nur auf Vorinkasso zu produzieren, die Produkte nicht zu liefern, bei der Lieferung den Totalbetrag in bar einzufordern oder wieder abzuholen.
Änderungen / Regieanweisungen nach der Auftragserteilung
Änderungen, welche vom Kunden nach der Auftragserteilung gewünscht oder angeordnet werden, haben immer eine Preisänderung bzw. eine Preiserhöhung zur Folge. Ursprüngliche Liefertermine können nicht mehr garantiert werden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Die ursprüngliche Offerte ist nicht mehr gültig. Ändert der Kunde in Menge, Form, Gewicht, Ausführung, Qualität, Art, Farbe, Präsentation, Verpackung, Versand, Liefer- oder Versandtermin oder Lieferort etwas, haftet der Kunde alleine. Die Stiftung Mühlehalde ist von der Haftung des Werkerstellers befreit und kann seine Aufwände zu Regieansätzen von Fr. 120.00 je Stunde, zzgl. Rohmaterial-, Neben- und Fahrkosten verrechnen.
Weinservice
Wenn Sie Ihren eigenen Wein, Prosecco, Champagner, Mocato, etc. mitbringen möchten, ist dies selbst-verständlich möglich. Hierfür bieten wir Ihnen unseren Weinservice an, welcher sich in den Raumkosten widerspiegelt. Unser Weinservice beinhaltet das Servieren am Anlass und die Entsorgung der Gebinde.
Zapfen-/Servicegeld (ohne Raummiete)
Für mitgebrachte alkoholische Getränke und/oder Speisen (z.B. Torte), verrechnen wir;
je Flasche ein Zapfengeld von Fr. 7.00 und/oder
je Gedeck ein Servicegeld von Fr. 4.00.
Preise / Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind in Schweizer Franken (falls inkl. oder zzgl. MwSt: siehe Offerte oder Webseite) und verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarung – ab Werk gemäss Incoterms. Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Allfällige Zahlungs- bzw. Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise sind verbindlich und können beidseitig nachträglich nicht mehr abgeändert werden. Die Bezahlung erfolgt mittels einem Vorinkasso Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, TWINT) oder per Rechnung in Schweizer Franken (ausser in der Offerte in einer anderen Währung angeboten) innert 20 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. 3 Tage nach nicht Einhalten der Zahlungsbedingungen erinnern wir an den Ausstand mittels einer kostenfreie Zahlungserinnerung. Nach 13 Tagen versenden wir eine 1. Mahnung und verrechnen Spesen von Fr. 30.00 und nach 23 Tagen die 2. Mahnung mit Spesen von Fr. 60.00. Das Abschicken der zweiten Mahnung hat bei regelmässigen Lieferungen einen sofortigen Lieferstopp zur Folge. Sollten wir innert 10 Tagen, nach dem Abschicken der 2. Mahnung keine Gutschrift zu unseren Gunsten verbuchen können, übergeben wir den Fall, zzgl. einem Inkassozuschlag von Fr. 150.00, ohne jede weitere Information an den Schuldner, unserem Inkassobüro oder unserer Rechtsvertretung und beauftragen diese Drittfirmen zur Wahrung unserer Interessen. In jedem Fall berechnen wir dem Schuldner, zu allen bis dahin angelaufenen Kosten einen Verzugszins von 10.0% je Monat hinzu. Angelaufene, jedoch nicht bezahlte Mahnspesen, werden bis zur Begleichung in Rechnung gestellt, bei der nächsten Bestellung als offener Posten verrechnet oder einer Gutschrift angerechnet. Als Gerichtsstand gilt Luzern.
Verpackungskosten / Unvorhergesehenes
Für das Verpacken von Produkten verrechnen wir Ihnen die anfallende Arbeitszeit (evtl. nicht in der Offerte). Der Stundeansatz beträgt Fr. 120.00 pro Person. Unvorhergesehene Kosten die z.B. bei kurzfristigen Aufträgen anfallen können (Expresspost, Kurierdienste, eigene Extrafahrten, Überstunden, Nachtarbeit, etc.), verrechnen wir Ihnen zusätzlich.
Lieferzeit / Lieferdatum / Annahmeverweigerung
Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten und -daten einzuhalten. Sollte es durch äussere Umstände oder höhere Gewalt (z.B. verzögerte Rohmateriallieferung unserer Lieferanten, lokalen oder globalen Transportverzögerungen (Bahn, Flug, Schiff), einem Unfall oder Umleitung auf der Lieferroute oder das verspätete Zustellen durch ein von uns mit der Überbringung beauftragten Unternehmens) zu Verspätungen kommen, lehnen wir jegliche Haftung ab und der ganze Auftragswert wird fällig, zudem ist die Stiftung Mühlehalde befreit von Lieferung, Nachlieferung, Einhaltung von Fixterminen und Schadenersatzansprüchen. Eine Annahmeverweigerung entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der bestellten Produkte. Beruft sich der Kunde zu irgendwelchen Konventionalstrafen, sind diese aufgrund der hier genannten Lieferverzögerungen nichtig.
Ausschuss / Überschuss oder Mindermenge / Reduktion der Bestellmenge
Bei der Herstellung von Produkten kann es zu Ausschuss- oder Überschussmengen kommen. Der Ausschuss bis maximal 2 % der bestellten Menge oder Charge geht zu Lasten des Auftraggebers. Ein Überschuss bis maximal 10 % der bestellten Menge oder Charge ist innerhalb der Toleranz und wird zu Lasten des Auftraggebers zusätzlich verrechnet. Wir sind bemüht, die bestellten Mengen zu erbringen. Leider sind aber Mindermengen nie völlig zu vermeiden, bzw. von bis zu 2 % der Bestellmenge kundenseitig zu akzeptieren. Eine Reduktion der Bestellmenge eines bereits erteilten Auftrages ist bis 5 Wochen vor Liefertermin ohne Kostenfolge möglich. Danach kann die Stiftung Mühlehalde, sofern sie schon Aufwände hatte (z.B. Rohmaterial, Verpackungsmaterial, Arbeitszeit (z.B. Planung, Grafikarbeiten)), die volle bestellte Menge verrechnen.
Rückgabe
Rücknahme von neuwertiger, ungebrauchter und original verpackter Ware kann nur nach ausdrücklicher vorgängiger Zustimmung und Vereinbarung erfolgen. Spezialanfertigungen können nicht zurück genommen werden. Vergütungen für retourniertes Material erfolgen erst ab einem Warenwert von Fr. 100.00. Für den Aufwand wird 30% des Warenwertes verrechnet.
Garantieumfang
Wir garantieren für eine einwandfreie Qualität unserer Artikel und gewähren eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum. Für die Geltendmachung gilt die Rechnung als Beleg. Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf den Ersatz des Warenwertes, nicht auf die Nebenkosten. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die Garantie erlischt, wenn das Material nicht gemäss unseren Weisungen behandelt oder über die spezifizierten Werte beansprucht worden ist. Liegen Mängel vor, die wir zu verantworten haben, liefern wir nach unserer Wahl einwandfreie Ware kostenlos nach oder bessern unsere Leistung kostenlos nach.
Druck / Formen
Die im Auftrag des Kunden erstellten Vorlagen bleiben Eigentum der Stiftung Mühlehalde. Die einmaligen Muster-, Schablonen, Film-, Sieb-, Werkzeug- und Formenkosten umfassen nur einen Anteil unserer effektiven Gesamtkosten. Möchte ein Kunde die Vorlagen ausgehändigt haben, verrechnet die Stiftung Mühlehalde die effektiven Herstellungskosten. Vorlagen werden 2 Jahre aufbewahrt. Stanzen können brechen oder sich abnutzen und dadurch unbrauchbar werden. Beim Bedrucken von Materialien können die aufgedruckten Farben leicht verlaufen, was ggf. als Unschärfe erkennbar ist. Zudem kann es zu Farbwolken kommen, die dort entstehen, wo viel und dunkle Farbe auf geringer Fläche aufgetragen wird und die Farbe schneller trocknet, als die Unterlage aufnehmen kann. Das Druckresultat auf Plastik oder Metall kann nicht mit normalen Druckerzeugnissen (Laser- oder Offset-Druck auf Papier) verglichen werden. Die hier beschriebenen Effekte können durch keine Massnahme gemindert oder behoben werden, sind somit in der Natur des Bedruckens von Wolle, Stoffen, Holz, Plastik oder Metall und als normal zu werten.
Lebensmittel- und Materialdruck / Formen
Die im Auftrag des Kunden erstellten Reinzeichnungen, Filme, Siebe und Formen bleiben Eigentum der Stiftung Mühlehalde. Die einmaligen Film-, Sieb-, Werkzeug- und Formenkosten umfassen nur einen Anteil unserer effektiven Gesamtkosten. Möchte ein Kunde die Formen ausgehändigt haben, verrechnet die Stiftung Mühlehalde die effektiven Herstellungskosten. Filme, Siebe und Daten werden 2 Jahre aufbewahrt. Schablonen und Formen können brechen oder sich abnutzen und dadurch unbrauchbar werden.
Beim Bedrucken von essbaren Materialien können die aufgedruckten Farben leicht verlaufen, was ggf. als Unschärfe erkennbar ist. Zudem kann es zu Farbwolken kommen, die dort entstehen wo viel und dunkle Farbe auf geringer Fläche aufgetragen wird und die Farbe schneller trocknet, als das Trägermaterial aufnehmen kann.
Das Druckresultat auf einem essbaren Material, Stoff, Holz, Plastik, etc. kann nicht mit normalen Druckerzeugnissen (Laser- oder Offset-Druck ) verglichen werden. Die hier beschriebenen Effekte können durch keine Massnahme gemindert oder behoben werden, sind somit in der Natur des Bedruckens der beschriebenen Materialien und als normal zu werten.
Farben
Bei der Herstellung von Erkennungszeichen (z.B. Firmenlogo) und von farbigen Dekorelementen und -objekten haben wir zum Einfärben oder Airbrushen von Rohmaterialien nur wenige Lebensmittel- und oder Bastelfarben zur Verfügung. Pantone- oder RAL-Farbnummern können wir nicht umsetzten (wie sind keine Druckerei). Stellen Sie uns Ihr Farbmuster zur Verfügung, welches wir als optische Vergleichsreferenz zur Festlegung der Farbe nutzen können. Im Rahmen unserer Möglichkeiten, färben wir dann die Rohmaterialen so genau ein wie möglich. Beachten Sie aber, dass wir dies von Hand machen und die Farben mit dem Rohmaterial nach Augenmass anhand der Muster oder der Farbtabelle gemischt werden. Sollte es zu Farbabweichungen kommen auf die wir keinen direkten Einfluss haben und / oder diese innerhalb der Toleranz liegen (z.B. Verdunklung einer colorierten Oberfläche (z.B. Marzipan), aufgrund von Feuchtigkeitsaufnahme), kann kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung geltend gemacht werden.
Marken-, Urheber-, Lizenz-, Druck- und Kopierrechte
Für Firmenzeichen, Marken, Texte, Bilder, Slogans, Grafiken, Skizzen und Entwürfe welche uns zur Weiterverarbeitung und Herstellung von Produkten, Drucksachen und Verpackungsmaterialen übergeben werden, garantiert uns der Auftraggeber oder Übermittler die nötigen Rechte oder Lizenzen dafür zu besitzen. Mit dem Erhalt der Vorlagen erlaubt uns der Auftraggeber oder Übermittler, diese im Rahmen des Auftrages zu bearbeiten, kopieren, drucken oder an Dritte weiterzugeben. Regressansprüche oder Abmahnungen, welche an uns gerichtet werden, sind nichtig. Der Auftraggeber ist besorgt, die Stiftung Mühlehalde klag- und schadlos zu halten, falls von Dritten jegwelche Ansprüche erhoben werden. Entstehen der Stiftung Mühlehalde aus Klagen oder Regressanforderungen Aufwände, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Texte (auch Slogans), Fotos und Grafiken (Firmenzeichen, Skizzen), welche von der Stiftung Mühlehalde im Rahmen von Kundenaufträgen kreiert, erstellt, gemacht und verarbeitet wurden, werden lediglich die Arbeitsaufwände und allfällige Nebenkosten verrechnet. Ein Besitzanspruch seitens des Kunden besteht darin explizit nicht und es besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Originaldaten können käuflich erworben werden, die Urheberrechte bleiben jedoch bis zur vollständigen Bezahlung bei der Stiftung Mühlehalde.
Adressdaten
Wir erfassen bei Bestellungen, Aufträgen und Verträgen die uns übermittelten Kundendaten (Vorname, Name, Geschlecht, Adresse, Postleitzahl, Ort, Land), Empfänger- und Lieferadressen, Telefonnummern und E-Mailadressen. Mit dem Übermitteln dieser Angaben, z.B. bei einer Offertanfrage, Anfrage oder Bestellung, erlauben Sie uns diese Angaben zur Abwicklung der Bestellung, dem Versand oder der Lieferung zu nutzen und zur ggf. späteren Verwendung z.B. für Werbeaktionen, Newsletter, Umfragen oder Aktionen zu verwenden. Die Stiftung Mühlehalde kann die Adressdaten zudem für weitere Zwecke, Projekte und Aktionen verwenden oder zur Verfügung stellen, welche auch nicht in direktem Zusammenhang mit der Stiftung Mühlehalde steht. Wir verkaufen jedoch keine Adressen und handeln auch nicht damit.
Reklamationen
Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt, unter Vorweisung der mangelhaften Ware, anzubringen. Falls Leistungen oder Messwerte bemängelt werden, sind zusätzlich noch Protokolle vorzulegen, welche die reklamierten Punkte begründen. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und sind bestrebt, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Unsererseits recherchieren wir intern wie auch extern nach der möglichen Ursache der Beanstandung und geben Ihnen eine ehrliche und professionelle Rückmeldung des Ablaufes, der Ursache oder Geschehnisse wieder, welche beiden Seiten nochmals die Möglichkeit geben, den Sachverhalt der Reklamation zu überdenken.
Haftung / Verjährung / Recht
Bei Handelswaren (Produkte, die wir nicht selbst herstellen) lehnen wir jegliche Haftung und Regressansprüche seitens Dritter ab. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von der Stiftung Mühlehalde an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft. Auf den Vertrag ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf ist wegbedungen. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln verjähren nach 6 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche nach 6 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil der Stiftung Mühlehalde. Die Stiftung Mühlehalde ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
Impressum
Korrespondenzadresse: Stiftung Mühlehalde, Witikonerstrasse 100, CH–8032 Zürich | UID CHE-107.924.791 | Zürich, Januar 2025