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Spezialisierte und individuelle Pflege

Betagte Menschen mit einer zusätzlichen Seh- oder Hörbeeinträchtigung beanspruchen zusätzlich Zeit und oft individuelle Betreuung. 

Geschultes Pflegepersonal

Das Pflegepersonal ist durch die internen Schulungen für den Umgang mit betroffenen sensibilisiert und handelt dementsprechend. Es steht im stetigen Austausch mit der Fachstelle, Verbesserungen werden im Alltag angestrebt und Veränderungen unverzüglich gemeldet.
Das Organisieren von Arztbesuchen, Ohrspülungen, sowie die Wartung und Pflege der Hörgeräte gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Pflege.

Sehende Begleitung

Wird eine von Sehbehinderung oder Blindheit betroffene Person von jemand Sehendem geführt, umfasst der Bewohnende den Führarm der Begleitperson, oberhalb des Ellbogens. Die nichtsehende Person geht eine Schrittlänge hinter der sehenden Person. Bei Engstellen geht die blinde Person nach Ankündigung hinter der Begleitperson seitlich versetzt. Diese hält den Führarm nach hinten. Wird die Treppe benutzt, so erhält die blinde Person die Information bezüglich der Stufenanzahl und- Höhe. Die Handläufe werden angeboten. Die Begleitperson geht immer eine Treppenstufe voraus. Wird ein Sitzplatz eingenommen, so zeigt die Begleitperson der blinden Person den Sitzplatz an, indem sie die Hand der blinden Person an die Sitzlehne führt. Beim Führen von Personen mit eingeschränkter Mobilität hackt sich die gangunsichere Person am Arm der Begleitperson ein. Diese hält die Hand und den Ellbogen der gangunsicheren Person stützend. Beide halten sich gegenüberstehend an den Ellbogengelenken.