Eine Bewohnerin trinkt Kaffee am Frühstückstisch, der Blick geht durch die geöffnete Türe in den Garten mit viel Grün und schönen Pflanzen.

Ein transparenter Tarif

Als gemeinnützige Organisation zielt die Stiftung Mühlehalde nicht auf Gewinn ab und kalkuliert mit kostendeckenden Preisen. Der transparente Tarif besteht aus den drei Elementen Pensionstaxe, Betreuungstaxe und Pflegekosten.

Pensionstaxe

Die Pensionstaxe ist vergleichbar mit dem Zimmerpreis in einem Hotel. Darin inbegriffen sind Vollpension, Mineralwasser und der Wäscheservice.

Pensionstaxe pro Tag: Einzelzimmer Dusche/WC              CHF 175.–
 

Für befristete Gast-/Ferienaufenthalte und für die Akut- und Übergangspflege (AÜP) gilt ebenfalls die Taxe von CHF 175.–.

Betreuungstaxe

Die Betreuungstaxe umfasst sämtliche nicht KVG-pflichtigen Leistungen, also die Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, körperlichen Einschränkungen (zum Beispiel Geh- oder Sehbehinderung), Invalidität, Unfall oder Krankheit nötig sind, 24 Std Sicherheits-Bereitschaft, sowie die Angebote zur Alltagsgestaltung und Aktivierung. 

Betreuungstaxe pro Tag
Bei Daueraufenthalt:                                             CHF 60.–
Bei Akut- und Übergangspflege (AÜP)              CHF 60.-
Für befristete Gast- und Ferienaufenthalte:   CHF 60.–

Pflegetaxe

Die Pflegetaxe legt die Kosten der KVG-pflichtigen Pflege- und Nebenleistungen fest. Ihre Höhe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, beschrieben in der BESA-Pflegestufenskala von 1 bis 12. Den Hauptanteil dieser Kosten tragen bei höherer Pflegebedürftigkeit die Krankenversicherung und die öffentliche Hand.

Selbstbehalt pro Tag (maximal)                                  CHF 23.–
Selbstbehalt Akut- und Übergangspflege (AÜP)     CHF   0.–

Die Taxordnung – Basis der transparenten Abrechnung

 Taxordnung 2024, gültig ab dem 1.1.2024

 Taxordnung 2023, gültig ab dem 1.1.2023

Die vollständige Taxordnung enthält neben den Grundtaxen auch die Preisliste für Zusatzleistungen.

 

Finanzielle Entlastung durch Zusatzleistungen zur AHV/IV

Personen, die Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente haben, jedoch nicht ausreichende finanzielle Mittel (Einkommen und Vermögen) zur Finanzierung des Heimaufenthalts, erhalten Zusatzleistungen. Wir beraten Sie gern.
Antrag für die subsidiäre Kostengutsprache für Aufenthalt in Alters-/Pflegeheim Kanton Zürich.